Sachverständige des BDB – Fachlicher Rat bei Streitfällen
Bundesweit gibt es 17 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bestattungsgewerbe, deren Zuständigkeit sich auf das jeweilige Bundesland bzw. die Handwerkskammer aufteilt.
Es ist Aufgabe der Handwerkskammern Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen. Die Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung richten sich nach den Sachverständigenordnungen, die von den Handwerkskammern erlassen werden.
Zu den Voraussetzungen zählen folgende:
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe von mindestens drei Jahren
- Nachweis der persönlichen Eignung durch polizeiliches Führungszeugnis, dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Krankenkasse und ggf. weiterer Unterlagen
- Nachweis der besonderen Sachkunde, notwendigen praktischen Erfahrung und der Fähigkeit, Gutachten zu erstatten
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bestattungsgewerbe
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ zeichnet eine besondere und nachgewiesene Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Zu den Tätigkeitsbereichen gehören:
- unabhängige fachliche Beratung oder Information
- Gutachten zu fachlichen Fragen rund um die Durchführung einer Bestattung
- Beantwortung einer durch gerichtlichen Beweisbeschluss gestellten Fachfrage
- Beurteilung eines Schadens oder Ermittlung einer Schadensursache
Fortbildungspflicht für Sachverständige
Der Sachverständige wird zunächst für fünf Jahre bestellt und unterliegt dann einer regelmäßigen Fortbildungspflicht. Um dieser nachzukommen, organisiert der BDB jährlich eine Tagung der Sachverständigen. Bei diesen Treffen steht die Weiterbildung und die Information über neue Themen der Bestattungsbranche im Vordergrund. Außerdem ist es eine gute Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch.
Torsten Koop gehört zu den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und holte die Tagung im letzten Jahr nach Bremerhaven. Gemeinsam wurden die Gedenk-Dalben besichtigt und das Auswandererhaus besucht.
Den gesamten Artikel aus dem Magazin „bestattungskultur“, Ausgabe 2/2019 können Sie hier lesen: Mit Augenmaß und Expertenwissen »