Qualifizierte Leichenschau – neues Gesetz über das Leichenwesen

Amtsleiter Ronny Möckel

Seit Kurzem schreibt das Gesetz über das Leichenwesen vor, dass jeder Verstorbene einer qualifizierten Leichenschau unterzogen werden muss. Auf diesem Wege sollen erheblich mehr Tötungsdelikte ans Licht kommen.

Schon lange hat die Justizbehörde eine qualifizierte Untersuchung von allen Verstorbenen gefordert. Bisher war das nur notwendig, wenn die Freigabe zur Feuerbestattung oder eine Anfrage der Kriminalpolizei vorlag.

Ronny Möckel und seine beiden Kollegen beim Gesundheitsamt sind nun tagtäglich unterwegs zwischen Krankenhäusern, Bestattungsunternehmen und Leichenhallen bei der Polizei, um die Leichenschau durchzuführen. Eine Aufgabe, die für die drei Mediziner nicht auf Dauer darstellbar ist, da das Tagesgeschäft dabei auf der Strecke bleibt. Das Rechtsmedizinische Institut in Bremen soll daher die qualifizierte Leichenschau in Bremerhaven ab 2018 übernehmen.

Die Feststellung der Todesursache und die Begutachtung, ob es sich um einen natürlichen Tod oder einen Tötungsdelikt handelt, wird nun sehr viel mehr in Augenschein genommen. Durch diese verbesserte Rechtssicherheit entstehen natürlich Kosten, die die Hinterbliebenen mit Bestattungsmehrkosten von etwa 170 € bezahlen müssen.

Kritik am neuen Gesetz der qualifizierten Leichenschau

Möckel und seine Kollegen kritisieren die Tatsache, dass es unzweckmäßig sei, die Verstorbenen nicht direkt am Auffindeort zu untersuchen. Dort würde man unter Umständen Auffälligkeiten an der Leiche entdecken, die sich später nicht mehr rekonstruieren ließen. Hinweise auf die Todesumstände könne ebenfalls der Fundort selbst liefern.

Die Nordsee-Zeitung hat im November 2017 einen Beitrag über das neue Gesetz der qualifizieren Leichenschau veröffentlicht. Lesen Sie hier den kompletten Artikel: Hier bleibt kein Mord verborgen »

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Quelle: Nordsee-Zeitung, Artikel „Hier bleibt kein Mord verborgen“, November 2017, Foto: Lammers

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